2 Ta 291/13•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2013-06-25, 2 Ta 291/13
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2013-06-25, 2 Ta 291/13
2 Ta 291/13Arbeitsgericht25.06.2013
Regest
kein Leitsatz
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 2 Ta 291/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-06-25
Aktenzeichen: 2 Ta 291/13
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2013:0625.2TA291.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Leitsätze
kein Leitsatz
Tenor
Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 15.04.2013 teilweise wie folgt abgeändert:
Der Gerichtsgebührenwert gemäß § 63 Abs. 2 GKG wird auf 24.750,00 € festgesetzt.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.