Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2013-01-09, 12 TaBV 93/12

12 TaBV 93/12Arbeitsgericht09.01.2013

Regest

Ein Betriebsratsvorsitzender, der auf einer Betriebsversammlung aus den ihm mit einem Zustimmungsantrag des Arbeitgebers zur Einstellung übermittelten Bewerbungsschreiben eines Mitarbeiters ohne dessen Einwilligung wörtlich zitiert und dadurch den eingestellten Mitarbeiter herabwürdigt, kann aus dem Betriebsrat ausgeschlossen werden.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 TaBV 93/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-01-09

Aktenzeichen: 12 TaBV 93/12

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2013:0109.12TABV93.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Kammer

Normen: §§ 23 Abs. 1 Satz 1, 99 Abs. 1 Satz 3 BetrVG

Leitsätze

Ein Betriebsratsvorsitzender, der auf einer Betriebsversammlung aus den ihm mit einem Zustimmungsantrag des Arbeitgebers zur Einstellung übermittelten Bewerbungsschreiben eines Mitarbeiters ohne dessen Einwilligung wörtlich zitiert und dadurch den eingestellten Mitarbeiter herabwürdigt, kann aus dem Betriebsrat ausgeschlossen werden.

Tenor

Die Beschwerde der Beteiligten zu 2) und 3) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 09.08.2012 - 2 BV 21/12 - wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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