12 Sa 1456/12•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-11-14, 12 Sa 1456/12
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-11-14, 12 Sa 1456/12
12 Sa 1456/12Arbeitsgericht14.11.2012
Regest
Einzelfall einer Sachgebietsleiterin Fachberatung für Kindertagesstätten, deren vorgetragene Tätigkeiten keine Eingruppierung in die Entgeltgruppe S 18 rechtfertigen.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 1456/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-11-14
Aktenzeichen: 12 Sa 1456/12
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2012:1114.12SA1456.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: § 242 BGB; § 56 Anl. C Entgeltgruppen S 11, S 12, S 17 und S 18 TVöD-VKA, §§ 17, 24, 37 TVöD-VKA
Leitsätze
Einzelfall einer Sachgebietsleiterin Fachberatung für Kindertagesstätten, deren vorgetragene Tätigkeiten keine Eingruppierung in die Entgeltgruppe S 18 rechtfertigen.
Tenor
1.Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 13.07.2012 - 4 Ca 1556/11 lev - wird zurückgewiesen.
2.Die Kosten der Berufung werden der Klägerin auferlegt.
3.Die Revision wird zugelassen, soweit sich der Eingruppierungsfeststellungsantrag auf dem Zeitraum ab dem 01.01.2011 bezieht. Im Übrigen wird die Revision nicht zugelassen.
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