Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-11-13, 16 Sa 1329/12

16 Sa 1329/12Arbeitsgericht13.11.2012

Regest

Die Umsetzung einer freien Unternehmerentscheidung (hier Schließung von Stationen eines Flugbetriebs) stellt ein gewichtiges Interesse des Arbeitgebers im Rahmen der Interessenabwägung nach § 106 Abs. 1 GewO i. V. m. § 315 Abs. 3 BGB dar; ein gegenläufiges Interesse des Arbeitnehmers muss weit überwiegen, um zu einer Abweichung von der unternehmerischen Entscheidung zu gelangen.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 16 Sa 1329/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-11-13

Aktenzeichen: 16 Sa 1329/12

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2012:1113.16SA1329.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Kammer

Normen: § 106 Abs. 1 GeO; § 315 BGB

Leitsätze

Die Umsetzung einer freien Unternehmerentscheidung (hier Schließung von Stationen eines Flugbetriebs) stellt ein gewichtiges Interesse des Arbeitgebers im Rahmen der Interessenabwägung nach § 106 Abs. 1 GewO i. V. m. § 315 Abs. 3 BGB dar; ein gegenläufiges Interesse des Arbeitnehmers muss weit überwiegen, um zu einer Abweichung von der unternehmerischen Entscheidung zu gelangen.

Tenor

1.Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 24.04.2012 - 2 Ca 7668/11 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2.Die Revision wird zugelassen.

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