5 Sa 704/12•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-10-24, 5 Sa 704/12
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-10-24, 5 Sa 704/12
5 Sa 704/12Arbeitsgericht24.10.2012
Regest
1. Die Bezugnahme in einem Arbeitsvertrag auf einen sogenannten mehrgliedrigen Tarifvertrag ist nicht wegen Intransparenz gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB rechtsunwirksam. 2. Eine tarifvertragliche Ausschlussklausel erfasst grundsätzlich auch solche Ansprüche, die vor der Bezugnahme im Arbeitsvertrag entstanden sind.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 Sa 704/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-10-24
Aktenzeichen: 5 Sa 704/12
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2012:1024.5SA704.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: §§ 305 ff BGB, § 307 BGB
Leitsätze
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Die Bezugnahme in einem Arbeitsvertrag auf einen sogenannten mehrgliedrigen Tarifvertrag ist nicht wegen Intransparenz gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB rechtsunwirksam.
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Eine tarifvertragliche Ausschlussklausel erfasst grundsätzlich auch solche Ansprüche, die vor der Bezugnahme im Arbeitsvertrag entstanden sind.
Tenor
1.Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 29.02.2012 - 5 Ca 2449/11 - teilweise abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Lohn für September 2011 in Höhe von 2.299,14 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.09.2011 abzüglich am 20.10.2011 gezahlter 767,56 € brutto zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2.Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 19/20, die Beklagte zu 1/20.
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Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
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