7 TaBV 55/12•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-10-17, 7 TaBV 55/12
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-10-17, 7 TaBV 55/12
7 TaBV 55/12Arbeitsgericht17.10.2012
Regest
Die Zuweisung einer Serviceposition an einen Purser ist keine Versetzung, jedenfalls unter Berücksichtigung der vorliegend gegebenen Umstände.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 7 TaBV 55/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-10-17
Aktenzeichen: 7 TaBV 55/12
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2012:1017.7TABV55.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Kammer
Leitsätze
Die Zuweisung einer Serviceposition an einen Purser ist keine Versetzung, jedenfalls unter Berücksichtigung der vorliegend gegebenen Umstände.
Tenor
I.
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 16.03.2012 - 10 BV 119/11 - wird zurückgewiesen.
II
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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