Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-10-17, 7 TaBV 55/12

7 TaBV 55/12Arbeitsgericht17.10.2012

Regest

Die Zuweisung einer Serviceposition an einen Purser ist keine Versetzung, jedenfalls unter Berücksichtigung der vorliegend gegebenen Umstände.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 7 TaBV 55/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-10-17

Aktenzeichen: 7 TaBV 55/12

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2012:1017.7TABV55.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Kammer

Leitsätze

Die Zuweisung einer Serviceposition an einen Purser ist keine Versetzung, jedenfalls unter Berücksichtigung der vorliegend gegebenen Umstände.

Tenor

I.

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 16.03.2012 - 10 BV 119/11 - wird zurückgewiesen.

II

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.