5 Sa 1256/12•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-09-20, 5 Sa 1256/12
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-09-20, 5 Sa 1256/12
5 Sa 1256/12Arbeitsgericht20.09.2012
Regest
Durch die mehrjährige widerspruchslose Weiterarbeit zu tariflich geregelten Arbeitsbedingungen, deren Anwendung aus § 613 a Abs. 1 - 3 BGB folgt, ist das Recht des Arbeitnehmers, sich auf die Weitergeltung ursprünglich anderer Tarifverträge zu berufen, nicht verwirkt.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 Sa 1256/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-09-20
Aktenzeichen: 5 Sa 1256/12
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2012:0920.5SA1256.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: § 242 BGB
Leitsätze
Durch die mehrjährige widerspruchslose Weiterarbeit zu tariflich geregelten Arbeitsbedingungen, deren Anwendung aus § 613 a Abs. 1 - 3 BGB folgt, ist das Recht des Arbeitnehmers, sich auf die Weitergeltung ursprünglich anderer Tarifverträge zu berufen, nicht verwirkt.
Tenor
- Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 06.06.2012 - 7 Ca 818/12 - abgeändert:
Es wird festgestellt, dass auf das Arbeitsverhältnis der Parteien sowohl für die Vergangenheit als auch für die Zukunft die Tarifverträge der Deutschen Telekom AG, Tarifstand 24.06.2007, anzuwenden sind.
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Die Kosten des Rechtsstreits der ersten Instanz tragen die Parteien je zur Hälfte, die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
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Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
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