5 TaBV 2/12•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-05-23, 5 TaBV 2/12
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-05-23, 5 TaBV 2/12
5 TaBV 2/12Arbeitsgericht23.05.2012
Regest
Die Einigungsstelle ist nicht befugt, im Rahmen eines streitigen Spruchs Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats zu erweitern.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 TaBV 2/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-05-23
Aktenzeichen: 5 TaBV 2/12
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2012:0523.5TABV2.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: §§ 76, 94, 95 BetrVG
Leitsätze
Die Einigungsstelle ist nicht befugt, im Rahmen eines streitigen Spruchs Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats zu erweitern.
Tenor
1.Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 30.11.11 - 4 BV 62/11 - abgeändert:
Es wird festgestellt, dass der Beschluss der Einigungsstelle vom 25.07.2011 unwirksam ist.
2.Die Rechtsbeschwerde wird für den Betriebsrat zugelassen.
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