Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-05-23, 5 TaBV 2/12

5 TaBV 2/12Arbeitsgericht23.05.2012

Regest

Die Einigungsstelle ist nicht befugt, im Rahmen eines streitigen Spruchs Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats zu erweitern.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 TaBV 2/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-05-23

Aktenzeichen: 5 TaBV 2/12

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2012:0523.5TABV2.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: §§ 76, 94, 95 BetrVG

Leitsätze

Die Einigungsstelle ist nicht befugt, im Rahmen eines streitigen Spruchs Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats zu erweitern.

Tenor

1.Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 30.11.11 - 4 BV 62/11 - abgeändert:

Es wird festgestellt, dass der Beschluss der Einigungsstelle vom 25.07.2011 unwirksam ist.

2.Die Rechtsbeschwerde wird für den Betriebsrat zugelassen.

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