9 Sa 1322/11•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-03-08, 9 Sa 1322/11
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-03-08, 9 Sa 1322/11
9 Sa 1322/11Arbeitsgericht08.03.2012
Regest
Die Parallelität von Verfahren reicht nicht aus, eine Aussetzung nach § 148 ZPO anzuordnen. Das Vorliegen einer identischen Rechtsfrage ist kein Aussetzungsgrund.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 9 Sa 1322/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-03-08
Aktenzeichen: 9 Sa 1322/11
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2012:0308.9SA1322.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Kammer
Normen: § 148 ZPO
Leitsätze
Die Parallelität von Verfahren reicht nicht aus, eine Aussetzung nach § 148 ZPO anzuordnen. Das Vorliegen einer identischen Rechtsfrage ist kein Aussetzungsgrund.
Tenor
Der Antrag der Beklagten auf Aussetzung des Rechtsstreits wird zurückgewiesen
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