Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-03-08, 9 Sa 1322/11

9 Sa 1322/11Arbeitsgericht08.03.2012

Regest

Die Parallelität von Verfahren reicht nicht aus, eine Aussetzung nach § 148 ZPO anzuordnen. Das Vorliegen einer identischen Rechtsfrage ist kein Aussetzungsgrund.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 9 Sa 1322/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-03-08

Aktenzeichen: 9 Sa 1322/11

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2012:0308.9SA1322.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Kammer

Normen: § 148 ZPO

Leitsätze

Die Parallelität von Verfahren reicht nicht aus, eine Aussetzung nach § 148 ZPO anzuordnen. Das Vorliegen einer identischen Rechtsfrage ist kein Aussetzungsgrund.

Tenor

Der Antrag der Beklagten auf Aussetzung des Rechtsstreits wird zurückgewiesen

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