4 TaBV 87/11•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-03-07, 4 TaBV 87/11
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-03-07, 4 TaBV 87/11
4 TaBV 87/11Arbeitsgericht07.03.2012
Regest
kein Leitsatz vorhanden
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 4 TaBV 87/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-03-07
Aktenzeichen: 4 TaBV 87/11
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2012:0307.4TABV87.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: ohne
Leitsätze
kein Leitsatz vorhanden
Tenor
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Wesel vom 15.09.2011 wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zulassen.
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