14 Sa 1377/11•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-03-05, 14 Sa 1377/11
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-03-05, 14 Sa 1377/11
14 Sa 1377/11Arbeitsgericht05.03.2012
Regest
Bei einem tariflich unkündbaren Arbeitnehmer sind bei einer krankheitsbedingten Kündigung in allen Prüfungsstufen deutlich erhöhte Anforderungen zu stellen. Fehlzeiten von 57 und 38 Arbeitstagen können eine negative Prognose nicht rechtfertigen.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 14 Sa 1377/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-03-05
Aktenzeichen: 14 Sa 1377/11
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2012:0305.14SA1377.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Kammer
Normen: § 626 BGB
Leitsätze
Bei einem tariflich unkündbaren Arbeitnehmer sind bei einer krankheitsbedingten Kündigung in allen Prüfungsstufen deutlich erhöhte Anforderungen zu stellen. Fehlzeiten von 57 und 38 Arbeitstagen können eine negative Prognose nicht rechtfertigen.
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 05.10.2011 - 8 Ca 1161/11 - wird das Urteil abgeändert.
a) Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Klägerin durch die außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist vom 22.02.2011 zum 30.09.2011 nicht beendet wurde.
b) Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte zu 60 %, die Klägerin zu 40 %.
Die Revision wird zugelassen.
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