2 Ta 616/11•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-12-21, 2 Ta 616/11
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-12-21, 2 Ta 616/11
2 Ta 616/11Arbeitsgericht21.12.2011
Regest
Zur Aussetzung einer "equal-pay" Klage für den Zeitraum 2007 - 2009 nach der Entscheidung des BAG vom 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 - zur Tariffähigkeit der CGZP.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 2 Ta 616/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-12-21
Aktenzeichen: 2 Ta 616/11
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2011:1221.2TA616.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: § 2 a Abs. 1 Nr. 4 ArbGG; § 97 Abs. 5 Satz 1 ArbGG
Leitsätze
Zur Aussetzung einer "equal-pay" Klage für den Zeitraum 2007 - 2009 nach der Entscheidung des BAG vom 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 - zur Tariffähigkeit der CGZP.
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Aussetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 29.09.2011 wird zurückgewiesen.
Streitwert: 8.700,00 €
Die Rechtsbeschwerde wird für den Kläger zugelassen.
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