15 Sa 864/11•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-11-17, 15 Sa 864/11
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-11-17, 15 Sa 864/11
15 Sa 864/11Arbeitsgericht17.11.2011
Regest
Die Republik Griechenland genießt bei Kündigungsrechtsstreitigkeiten mit Lehrkräften, die bei ihr für eine von ihr in Deutschland für die dort lebenden griechischen Kinder bzw. Jugendlichen betriebene Schule angestellt sind, Immunität nach § 20 Abs. 2 GVG.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 15 Sa 864/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-17
Aktenzeichen: 15 Sa 864/11
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2011:1117.15SA864.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Kammer
Normen: § 20 Abs. 2 GVG
Leitsätze
Die Republik Griechenland genießt bei Kündigungsrechtsstreitigkeiten mit Lehrkräften, die bei ihr für eine von ihr in Deutschland für die dort lebenden griechischen Kinder bzw. Jugendlichen betriebene Schule angestellt sind, Immunität nach § 20 Abs. 2 GVG.
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 26.05.2011 - 5 Ca 7637/10 - abgeändert:
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Die Revision wird zugelassen.
I.
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