Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-11-17, 15 Sa 836/11

15 Sa 836/11Arbeitsgericht17.11.2011

Regest

Die Republik Griechenland genießt bei Kündigungsrechtsstreitigkeiten mit Lehrkräften, die bei ihr für eine von ihr in Deutschland für die dort lebenden griechischen Kinder bzw. Jugendlichen betriebene Schule angestellt sind, Immunität nach § 20 Abs. 2 GVG.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 15 Sa 836/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-11-17

Aktenzeichen: 15 Sa 836/11

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2011:1117.15SA836.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Kammer

Normen: § 20 Abs. 2 GVG

Leitsätze

Die Republik Griechenland genießt bei Kündigungsrechtsstreitigkeiten mit Lehrkräften, die bei ihr für eine von ihr in Deutschland für die dort lebenden griechischen Kinder bzw. Jugendlichen betriebene Schule angestellt sind, Immunität nach § 20 Abs. 2 GVG.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 11.05.2011 - 8 Ca 6870/10 - abgeändert:

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Die Revision wird zugelassen.

I.

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