7 Sa 567/11•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-11-16, 7 Sa 567/11
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-11-16, 7 Sa 567/11
7 Sa 567/11Arbeitsgericht16.11.2011
Regest
§ 11 Abs. 4 S. 2 AÜG steht der Errichtung eines Arbeitszeitkontos bei einem verstetigtem Gehalt nicht entgegen. Der Vergütungsanspruch wird nicht abbedungen.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 7 Sa 567/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-16
Aktenzeichen: 7 Sa 567/11
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2011:1116.7SA567.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Leitsätze
§ 11 Abs. 4 S. 2 AÜG steht der Errichtung eines Arbeitszeitkontos bei einem verstetigtem Gehalt nicht entgegen. Der Vergütungsanspruch wird nicht abbedungen.
Tenor
I.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 09.02.2011, 4 Ca 187/11, wird zurückgewiesen.
II.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
III.
Die Revision wird zugelassen.
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