11 Sa 764/11•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-11-10, 11 Sa 764/11
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-11-10, 11 Sa 764/11
11 Sa 764/11Arbeitsgericht10.11.2011
Regest
1. § 10 Satz 3 Nr. 6 AGG verstößt nicht gegen das Verbot der Altersdiskriminierung im Recht der Europäischen Union (Art. 6 Abs. 1 RL 2000/78/EG). Die Vorschrift ist vielmehr durch ein im Allgemeininteresse liegendes Ziel des deutschen Gesetzgebers i. S. des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 RL 2000/78/EG, nämlich Schutz älterer Arbeitnehmer vor den gerade ihnen eher als jüngeren Arbeitnehmern drohenden Nachteilen auf dem Arbeitsmarkt bei Verlust ihres Arbeitsplatzes, gerechtfertigt (vgl. auch BAG 12.04.2011 - 1 AZR 743/09 - EzA § 112 Betrvg 2001 Nr. 42). 2. An der danach zulässigen Differenzierung in einem Sozialplan zwischen "rentennahen" und "rentenfernen" Arbeitnehmern hat sich durch die Entscheidung des EuGH vom 12.10.2010 - C 499/08 - (Andersen) - (EzA Richtlinie 2000/78 EG-Vertrag 1999 Nr. 17) nichts geändert (ebenso LAG Rheinland-Pfalz 10.03.2011 - 10 Sa 547/10 - juris; vgl. auch LAG Düsseldorf 14.06.2011 - 16 Sa 1712/10 - juris).
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 11 Sa 764/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-10
Aktenzeichen: 11 Sa 764/11
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2011:1110.11SA764.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Normen: AGG § 10 Satz 3 Nr. 6; RL 2000/78/EG; BetrVG § 112 Abs. 1 Satz 3
Leitsätze
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§ 10 Satz 3 Nr. 6 AGG verstößt nicht gegen das Verbot der Altersdiskriminierung im Recht der Europäischen Union (Art. 6 Abs. 1 RL 2000/78/EG). Die Vorschrift ist vielmehr durch ein im Allgemeininteresse liegendes Ziel des deutschen Gesetzgebers i. S. des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 RL 2000/78/EG, nämlich Schutz älterer Arbeitnehmer vor den gerade ihnen eher als jüngeren Arbeitnehmern drohenden Nachteilen auf dem Arbeitsmarkt bei Verlust ihres Arbeitsplatzes, gerechtfertigt (vgl. auch BAG 12.04.2011 - 1 AZR 743/09 - EzA § 112 Betrvg 2001 Nr. 42).
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An der danach zulässigen Differenzierung in einem Sozialplan zwischen "rentennahen" und "rentenfernen" Arbeitnehmern hat sich durch die Entscheidung des EuGH vom 12.10.2010 - C 499/08 - (Andersen) - (EzA Richtlinie 2000/78 EG-Vertrag 1999 Nr. 17) nichts geändert (ebenso LAG Rheinland-Pfalz 10.03.2011 - 10 Sa 547/10 - juris; vgl. auch LAG Düsseldorf 14.06.2011 - 16 Sa 1712/10 - juris).
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 28.04.2011 - 1 Ca 282/11 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
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