14 Sa 886/11•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-09-26, 14 Sa 886/11
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-09-26, 14 Sa 886/11
14 Sa 886/11Arbeitsgericht26.09.2011
Regest
Der Wiedereinstellungsanspruch wegen veränderter Tatsachenlage nach Abschluss eines Aufhebungsvertrages ist innerhalb eines Monats nach Kenntnis der tatsächlichen Umstände geltend zu machen.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 14 Sa 886/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-09-26
Aktenzeichen: 14 Sa 886/11
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2011:0926.14SA886.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Kammer
Normen: §§ 242 BGB, 1 V KSchG, 613 a BGB
Leitsätze
Der Wiedereinstellungsanspruch wegen veränderter Tatsachenlage nach Abschluss eines Aufhebungsvertrages ist innerhalb eines Monats nach Kenntnis der tatsächlichen Umstände geltend zu machen.
Tenor
- Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts
Mönchengladbach vom 18.05.2011 - 2 Ca 566/11 - wird zurückgewiesen.
-
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
-
Die Revision wird zugelassen.
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