12 Sa 964/11•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-09-21, 12 Sa 964/11
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-09-21, 12 Sa 964/11
12 Sa 964/11Arbeitsgericht21.09.2011
Regest
Der Arbeitnehmer, der sich in Verbraucherinsolvenz befindet, darf ohne Zustimmung des Treuhänders das in einer Änderungskündigung enthaltene Angebot seines Arbeitgebers zur Absenkung von Arbeitszeit und Arbeitsvergütung annehmen, auch wenn sich dadurch der pfändbare Teil seines Arbeitseinkommens verringert. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sich die Änderung der Vergütung als Folge der Neubestimmung des Synallagmas des Arbeitsverhältnisses darstellt.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 964/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-09-21
Aktenzeichen: 12 Sa 964/11
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2011:0921.12SA964.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: §§ 80, 81, 97, 287, 291, 313 InsO
Leitsätze
Der Arbeitnehmer, der sich in Verbraucherinsolvenz befindet, darf ohne Zustimmung des Treuhänders das in einer Änderungskündigung enthaltene Angebot seines Arbeitgebers zur Absenkung von Arbeitszeit und Arbeitsvergütung annehmen, auch wenn sich dadurch der pfändbare Teil seines Arbeitseinkommens verringert. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sich die Änderung der Vergütung als Folge der Neubestimmung des Synallagmas des Arbeitsverhältnisses darstellt.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 13.07.2011 - 6 Ca 1302/11 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
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