5 Sa 657/11•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-09-01, 5 Sa 657/11
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-09-01, 5 Sa 657/11
5 Sa 657/11Arbeitsgericht01.09.2011
Regest
Die Vergütung nach der Vergütungsgruppe S 14 nach der Anlage C (VKA) zum TVöD setzt voraus, dass die dort genannten Eingruppierungsmerkmale kumulativ nebeneinander vorliegen und insgesamt mindestens die Hälfte der Tätigkeiten des Arbeitnehmers ausmachen.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 Sa 657/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-09-01
Aktenzeichen: 5 Sa 657/11
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2011:0901.5SA657.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: Anlage C (VKA) zum TVöD
Leitsätze
Die Vergütung nach der Vergütungsgruppe S 14 nach der Anlage C (VKA) zum TVöD setzt voraus, dass die dort genannten Eingruppierungsmerkmale kumulativ nebeneinander vorliegen und insgesamt mindestens die Hälfte der Tätigkeiten des Arbeitnehmers ausmachen.
Tenor
1)Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeits-
gerichts Düsseldorf vom 31.01.2011 - 12 Ca 6773/10 -
wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2)Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.
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