Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-08-10, 7 Sa 534/11

7 Sa 534/11Arbeitsgericht10.08.2011

Regest

Intransparenz einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel auf Tarifverträge, Richtlinien und eine Betriebsordnung

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 7 Sa 534/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-08-10

Aktenzeichen: 7 Sa 534/11

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2011:0810.7SA534.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Leitsätze

Intransparenz einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel auf Tarifverträge, Richtlinien und eine Betriebsordnung

Tenor

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 06.04.2011, 8 Ca 645/11, abgeändert:

  1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten aufgrund der Befristung in dem schriftlichen Arbeitsvertrag vom 27.07.2010/28.07.2010 nicht zum 31.01.2011 beendet worden ist.

  2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu den bisherigen arbeitsvertraglichen Bedingungen als Luftsicherheits-Assistent/Mitarbeiter im Rollstuhldienst bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über die Entfristungsklage weiterzubeschäftigen.

II.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte zu 45 %, der Kläger zu 55 %.

III.Die Revision wird zugelassen.

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