2 Ta 347/11•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-07-18, 2 Ta 347/11
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-07-18, 2 Ta 347/11
2 Ta 347/11Arbeitsgericht18.07.2011
Regest
Eine Aussetzung setzt die Erheblichkeit der Frage der Tariffähigkeit der CGZP voraus. Diese Voraussetzungen sind zu verneinen, wenn die Anwendbarkeit eines anderen Tarifvertrages im Hinblick auf die Benachteiligung des Leiharbeitnehmers nicht schlüssig vorgetragen ist.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 2 Ta 347/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-07-18
Aktenzeichen: 2 Ta 347/11
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2011:0718.2TA347.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: §§ 2a Abs. 1 Nr. 4, 97 Abs. 5 Satz 1 ArbGG
Leitsätze
Eine Aussetzung setzt die Erheblichkeit der Frage der Tariffähigkeit der CGZP voraus. Diese Voraussetzungen sind zu verneinen, wenn die Anwendbarkeit eines anderen Tarifvertrages im Hinblick auf die Benachteiligung des Leiharbeitnehmers nicht schlüssig vorgetragen ist.
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Krefeld vom 24.05.2011 - 3 Ca 844/11 - wird zurückgewiesen.
Streitwert: 1.000,00 €
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