15 Sa 786/10•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-07-14, 15 Sa 786/10
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-07-14, 15 Sa 786/10
15 Sa 786/10Arbeitsgericht14.07.2011
Regest
Soweit ein Liquidadtionsverfahren mangels Aufnahme in die abschließende Aufzählung des Anhangs A zu Art. 1 Abs. 1, Art. 2 lit. a) EUInsVO nicht unter den Anwendungsbereich der EUInsVO fällt, kommt das deutsche internationale Insolvenrecht (§§ 335 ff. InsO) zur Anwendung.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 15 Sa 786/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-07-14
Aktenzeichen: 15 Sa 786/10
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2011:0714.15SA786.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Kammer
Normen: EUInsVO, §§ 335 ff. InsO
Leitsätze
Soweit ein Liquidadtionsverfahren mangels Aufnahme in die abschließende Aufzählung des Anhangs A zu Art. 1 Abs. 1, Art. 2 lit. a) EUInsVO nicht unter den Anwendungsbereich der EUInsVO fällt, kommt das deutsche internationale Insolvenrecht (§§ 335 ff. InsO) zur Anwendung.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 10.05.2010 - 12 Ca 408/10 - gegenüber der Beklagten zu 2) wird als unzulässig verworfen, im Übrigen wird sie zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Die Revision wird für die Klägerin im Hinblick auf die Zurückweisung ihrer Berufung gegenüber der Beklagten zu 1) zugelassen.
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