Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-05-20, 6 Sa 67/11

6 Sa 67/11Arbeitsgericht20.05.2011

Regest

Steht zwischen den Parteien im Streit, seit wann ein Arbeitsverhältnis bestanden hat, so macht ein Arbeitnehmer mit der Forderung nach der Anerkennung von Vorbeschäftigungszeiten zugleich hiervon abhängige Zahlungsansprüche - im Streitfall ein Jubiläumsgeld - geltend. Hierdurch wird hinsichtlich der Zahlungsansprüche die erste Stufe einer tariflichen Ausschlussfrist gewahrt.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 6 Sa 67/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-05-20

Aktenzeichen: 6 Sa 67/11

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2011:0520.6SA67.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: § 1 TVG, § 242 BGB

Leitsätze

Steht zwischen den Parteien im Streit, seit wann ein Arbeitsverhältnis bestanden hat, so macht ein Arbeitnehmer mit der Forderung nach der Anerkennung von Vorbeschäftigungszeiten zugleich hiervon abhängige Zahlungsansprüche - im Streitfall ein Jubiläumsgeld - geltend. Hierdurch wird hinsichtlich der Zahlungsansprüche die erste Stufe einer tariflichen Ausschlussfrist gewahrt.

Tenor

I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 22.12.2010 - AZ: 3 Ca 2140/10 - wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

III. Die Revision wird zugelassen.

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