6 Sa 100/11•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-05-13, 6 Sa 100/11
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-05-13, 6 Sa 100/11
6 Sa 100/11Arbeitsgericht13.05.2011
Regest
Einen Strukturausgleich nach § 12 Abs. 1 S. 1 TVÜ-L erhalten auch Beschäftigte, die bei Inkrafttreten des TVÜ-L eine in der Anlage 3 aufgeführte Vergütungsgruppe des BAT im Wege des Bewährungsaufstiegs erreicht haben.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 6 Sa 100/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-05-13
Aktenzeichen: 6 Sa 100/11
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2011:0513.6SA100.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 12 TVÜ-L, Anlage 3 TVÜ-L, § 1 TVG
Leitsätze
Einen Strukturausgleich nach § 12 Abs. 1 S. 1 TVÜ-L erhalten auch Beschäftigte, die bei Inkrafttreten des TVÜ-L eine in der Anlage 3 aufgeführte Vergütungsgruppe des BAT im Wege des Bewährungsaufstiegs erreicht haben.
Tenor
I.
Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 13.12.2010 - AZ: 3 Ca 1150/10 - wird zurückgewiesen.
II.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat das beklagte Land zu tragen.
III.
Die Revision wird zugelassen.
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