Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-05-10, 16 Sa 242/11

16 Sa 242/11Arbeitsgericht10.05.2011

Regest

1. Wird eine Betriebsstätte im Bereich der Stationierungsstreitkräfte zur Dienststelle bestimmt, kommt es nicht darauf an, ob sie organisatorisch selbständig ist. 2. Zur Frage der tariflichen Unkündbarkeit bei Schließung einer Abteilung und Verlagerung der Aufgaben zu einer anderen Dienststelle.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 16 Sa 242/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-05-10

Aktenzeichen: 16 Sa 242/11

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2011:0510.16SA242.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Kammer

Normen: § 626 BGB, § 8 Ziffer 1 Schutz TV, Ziffer 1 Unterzeichnungsprotokoll zu Art. 56 Abs. 1 ZA NTS

Leitsätze

  1. Wird eine Betriebsstätte im Bereich der Stationierungsstreitkräfte zur Dienststelle bestimmt, kommt es nicht darauf an, ob sie organisatorisch selbständig ist.

  2. Zur Frage der tariflichen Unkündbarkeit bei Schließung einer Abteilung und Verlagerung der Aufgaben zu einer anderen Dienststelle.

Tenor

I.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 16.12.2010 - 3 Ca 2602/10 - wird zurückgewiesen.

II.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

III.

Die Revision wird zugelassen.

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