Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-03-17, 13 Sa 39/11

13 Sa 39/11Arbeitsgericht17.03.2011

Regest

Es verstößt nicht gegen Art. 33 Abs. 2 GG, im Rahmen der Einstellung in den Schuldienst Bewerbungen für einen Seiteneinstieg allein deshalb zurückzuweisen, weil der Bewerber zuvor die Zweite Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen endgültig nicht bestanden hat.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 13 Sa 39/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-03-17

Aktenzeichen: 13 Sa 39/11

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2011:0317.13SA39.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Kammer

Normen: Art. 33 Abs. 2 GG

Leitsätze

Es verstößt nicht gegen Art. 33 Abs. 2 GG, im Rahmen der Einstellung in den Schuldienst Bewerbungen für einen Seiteneinstieg allein deshalb zurückzuweisen, weil der Bewerber zuvor die Zweite Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen endgültig nicht bestanden hat.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 15.12.2010 - 4 Ca 6685/10 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.

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