12 TaBV 81/10•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-03-09, 12 TaBV 81/10
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-03-09, 12 TaBV 81/10
12 TaBV 81/10Arbeitsgericht09.03.2011
Regest
1. Die für Fluglotsen in der Deutschen Flugsicherung tariflich bestimmte Altersgrenze von 55 Jahren ist unwirksam. 2. Im Antragsverfahren nach § 100 Abs. 2 Satz 3 BetrVG hat das Arbeitsgericht von Amts wegen zu prüfen, ob offensichtlich die Personalmaßnahme aus sachlichen Gründen nicht dringend erforderlich war und dies ggf. festzustellen . § 100 Abs. 3 Satz 1 BetrVG begründet kein "Gegenantragsrecht" des Betriebsrats. 3. Die Androhung von Zwangsgeld nach § 101 Satz 2 BetrVG erfolgt nicht im Erkenntnisverfahren durch die Kammer, sondern gemäß § 85 Abs. 1 Satz 3 ArbGG im Vollstreckungsverfahren durch den Vorsitzenden. Hinweis der Kammer: Zur Altersgrenze für Piloten: BAG 17.06.2009 - 7 AZR 112/08 (A) - [= Rs. C-447/09 Prigge, SchlA 19.05.2011] Zur Altersgrenze für Flugingenieure: BAG 02.06.2010 - 7 AZR 904/08 (A) -
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 TaBV 81/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-03-09
Aktenzeichen: 12 TaBV 81/10
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2011:0309.12TABV81.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: Art. 12 Abs. 1 GG, § 14 Abs. 1 TzBfG, § 32 Abs. 4 LuftVG, § 33 SR-FS Diente 2010, § 99 , § 100, § 101 BetrVG
Leitsätze
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Die für Fluglotsen in der Deutschen Flugsicherung tariflich bestimmte Altersgrenze von 55 Jahren ist unwirksam.
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Im Antragsverfahren nach § 100 Abs. 2 Satz 3 BetrVG hat das Arbeitsgericht von Amts wegen zu prüfen, ob offensichtlich die Personalmaßnahme aus sachlichen Gründen nicht dringend erforderlich war und dies ggf. festzustellen . § 100 Abs. 3 Satz 1 BetrVG begründet kein "Gegenantragsrecht" des Betriebsrats.
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Die Androhung von Zwangsgeld nach § 101 Satz 2 BetrVG erfolgt nicht im Erkenntnisverfahren durch die Kammer, sondern gemäß § 85 Abs. 1 Satz 3 ArbGG im Vollstreckungsverfahren durch den Vorsitzenden.
Hinweis der Kammer: Zur Altersgrenze für Piloten: BAG 17.06.2009 - 7 AZR 112/08 (A) - [= Rs. C-447/09 Prigge, SchlA 19.05.2011] Zur Altersgrenze für Flugingenieure: BAG 02.06.2010 - 7 AZR 904/08 (A) -
Tenor
Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 08.10.2010 wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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