3 Ta 656/09•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2009-11-03, 3 Ta 656/09
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2009-11-03, 3 Ta 656/09
3 Ta 656/09Arbeitsgericht03.11.2009
Regest
kurze Inhaltsangabe: Zum Mehrkostenverbot bei Beiordnung eines nicht im Bezirk des Arbeitsgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 3 Ta 656/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-11-03
Aktenzeichen: 3 Ta 656/09
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2009:1103.3TA656.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: §§ 11 a Abs. 3 ArbGG, 121 Abs. 3 u. 4 ZPO n.F.
Leitsätze
kurze Inhaltsangabe:
Zum Mehrkostenverbot bei Beiordnung eines nicht im Bezirk des Arbeitsgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 28.09.2009 wird kostenpflichtig als unbegründet zurückgewiesen.
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