Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2009-11-03, 3 Ta 656/09

3 Ta 656/09Arbeitsgericht03.11.2009

Regest

kurze Inhaltsangabe: Zum Mehrkostenverbot bei Beiordnung eines nicht im Bezirk des Arbeitsgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 3 Ta 656/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-11-03

Aktenzeichen: 3 Ta 656/09

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2009:1103.3TA656.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kammer

Normen: §§ 11 a Abs. 3 ArbGG, 121 Abs. 3 u. 4 ZPO n.F.

Leitsätze

kurze Inhaltsangabe:

Zum Mehrkostenverbot bei Beiordnung eines nicht im Bezirk des Arbeitsgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 28.09.2009 wird kostenpflichtig als unbegründet zurückgewiesen.

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