14 Sa 811/09•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2009-11-02, 14 Sa 811/09
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2009-11-02, 14 Sa 811/09
14 Sa 811/09Arbeitsgericht02.11.2009
Regest
Zur Zulässigkeit einer Regelung in einem Altersteilzeitvertrag, nach der ein Arbeitnehmer verpflichtet ist, krankheitsbedingte Ausfallzeiten mit Krankengeldbezug während der Arbeitsphase ab Beginn der an sich vorgesehenen Freistellungsphase zur Hälfte nachzuarbeiten.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 14 Sa 811/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-11-02
Aktenzeichen: 14 Sa 811/09
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2009:1102.14SA811.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Kammer
Normen: §§ 305 Abs. 1, 307 Abs. 1 BGB
Leitsätze
Zur Zulässigkeit einer Regelung in einem Altersteilzeitvertrag, nach der ein Arbeitnehmer verpflichtet ist, krankheitsbedingte Ausfallzeiten mit Krankengeldbezug während der Arbeitsphase ab Beginn der an sich vorgesehenen Freistellungsphase zur Hälfte nachzuarbeiten.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 02.06.2009 - 7 Ca 515/09 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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