3 Ta 564/09•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2009-09-18, 3 Ta 564/09
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2009-09-18, 3 Ta 564/09
3 Ta 564/09Arbeitsgericht18.09.2009
Regest
Die monatliche Tilgung einer verhängten Geldstrafe ist grundsätzlich nicht i.S.d. § 115 Abs. 1 S. 3 Ziff. 4 ZPO als besondere Belastung zu berücksichtigen.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 3 Ta 564/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-09-18
Aktenzeichen: 3 Ta 564/09
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2009:0918.3TA564.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: § 115 Abs. 1 S. 3 Ziff. 4 ZPO
Leitsätze
Die monatliche Tilgung einer verhängten Geldstrafe ist grundsätzlich nicht i.S.d. § 115 Abs. 1 S. 3 Ziff. 4 ZPO als besondere Belastung zu berücksichtigen.
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 28.08.2009 wird kostenpflichtig als unbegründet zurückgewiesen.
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