11 Sa 608/09•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2009-09-03, 11 Sa 608/09
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2009-09-03, 11 Sa 608/09
11 Sa 608/09Arbeitsgericht03.09.2009
Regest
Eine Hebamme, die aufgrund eines sog. Beleghebammenvertrages in einem Krankenhaus tätig ist, steht in keinem Arbeitsverhältnis zu dem Krankenhaus (im Anschluss an BAG 26.06.1991 - 5 AZR 453/90 - RzK I 4 a Nr. 45).
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 11 Sa 608/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-09-03
Aktenzeichen: 11 Sa 608/09
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2009:0903.11SA608.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Normen: BGB § 611 Abs. 1, HebO NRW v. 04.05.2002 (GV.NRW.S. 102), §§ 3, 6, 8
Leitsätze
Eine Hebamme, die aufgrund eines sog. Beleghebammenvertrages in einem Krankenhaus tätig ist, steht in keinem Arbeitsverhältnis zu dem Krankenhaus (im Anschluss an BAG 26.06.1991 - 5 AZR 453/90 - RzK I 4 a Nr. 45).
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 24.04.2009 - 5 Ca 68/09 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.
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