17 Sa 618/09•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2009-08-25, 17 Sa 618/09
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2009-08-25, 17 Sa 618/09
17 Sa 618/09Arbeitsgericht25.08.2009
Regest
1. Verweisungen im Arbeitsvertrag auf eine Betriebsvereinbarung sind im Zweifel deklatorisch gemeint und begründen keinen eigenen individualrvertraglichen Anspruch. 2. Auf Betriebsvereinbarungen finden nach § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB die Vorschriften der § 305 ff. BGB keine Anwendung. Bindungsklauseln in Betriebsvereinbarungen unterliegen keiner Inhaltskontrolle. Dies gilt auch bei einer Bezugnahme auf die Betriebsvereinbarung im Arbeitsvertrag.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 17 Sa 618/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-08-25
Aktenzeichen: 17 Sa 618/09
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2009:0825.17SA618.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Kammer
Normen: § 611 BGB, § 133 BGB, § 157 BGB, § 307 BGB, § 75 BetrVG
Leitsätze
-
Verweisungen im Arbeitsvertrag auf eine Betriebsvereinbarung sind im Zweifel deklatorisch gemeint und begründen keinen eigenen individualrvertraglichen Anspruch.
-
Auf Betriebsvereinbarungen finden nach § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB die Vorschriften der § 305 ff. BGB keine Anwendung. Bindungsklauseln in Betriebsvereinbarungen unterliegen keiner Inhaltskontrolle. Dies gilt auch bei einer Bezugnahme auf die Betriebsvereinbarung im Arbeitsvertrag.
Tenor
- Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts
Düsseldorf vom 26.03.2009 - 6 Ca 7714/08 - wird kostenpflichtig
zurückgewiesen.
- Die Revision wird zugelassen.
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