4 Sa 683/09•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2009-08-19, 4 Sa 683/09
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2009-08-19, 4 Sa 683/09
4 Sa 683/09Arbeitsgericht19.08.2009
Regest
1.) Gemäß § 15 TV Ärzte KF sind Vorbeschäftigungszeiten bei anderen Arbeitgebern bei der Stufenfindung zu berücksichtigen. 2.) Auf Grund der tariflichen Regelung des TV-Ärzte KF ist der Arbeitgeber nicht berechtigt, das Gehalt des Arztes anteilsmäßig um den Betrag zu kürzen, welcher der Arbeitszeit entspricht, die der Arzt infolge der tariflich rückwirkend erhöhten Arbeitszeit in der Vergangenheit nicht geleistet hat; der Arbeitgeber ist allein berechtigt, im tariflichen Ausgleichszeitraum die nicht geleistete Arbeitszeit nachzufordern.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 4 Sa 683/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-08-19
Aktenzeichen: 4 Sa 683/09
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2009:0819.4SA683.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: §§ 3, 5, 15 TV-Ärzte KF
Leitsätze
1.) Gemäß § 15 TV Ärzte KF sind Vorbeschäftigungszeiten bei anderen Arbeitgebern bei der Stufenfindung zu berücksichtigen.
2.) Auf Grund der tariflichen Regelung des TV-Ärzte KF ist der Arbeitgeber nicht berechtigt, das Gehalt des Arztes anteilsmäßig um den Betrag zu kürzen, welcher der Arbeitszeit entspricht, die der Arzt infolge der tariflich rückwirkend erhöhten Arbeitszeit in der Vergangenheit nicht geleistet hat; der Arbeitgeber ist allein berechtigt, im tariflichen Ausgleichszeitraum die nicht geleistete Arbeitszeit nachzufordern.
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 15.04.2009 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
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