5 Sa 384/09•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2009-07-30, 5 Sa 384/09
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2009-07-30, 5 Sa 384/09
5 Sa 384/09Arbeitsgericht30.07.2009
Regest
Bei der Berechnung von Berufsjahren zur Eingruppierung von Ärzten nach den AVR können Ausbildungszeiten als "Arzt im Praktikum" (AiP) nicht berücksichtigt werden. Es handelt sich hierbei nicht um "vergleichbare (ärztliche) Tätigkeiten bei entsprechender Eingruppierung" i. S. der Anlage 1 Ziffer a der AVR.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 Sa 384/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-07-30
Aktenzeichen: 5 Sa 384/09
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2009:0730.5SA384.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: "Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes" (AVR)
Leitsätze
Bei der Berechnung von Berufsjahren zur Eingruppierung von Ärzten nach den AVR können Ausbildungszeiten als "Arzt im Praktikum" (AiP) nicht berücksichtigt werden. Es handelt sich hierbei nicht um "vergleichbare (ärztliche) Tätigkeiten bei entsprechender Eingruppierung" i. S. der Anlage 1 Ziffer a der AVR.
Tenor
1)Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeits-
gerichts Wesel vom 18.02.2009 - 4 Ca 2623/08 - wird
kostenpflichtig zurückgewiesen.
2)Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
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