Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2009-07-07, 3 Ta 392/09

3 Ta 392/09Arbeitsgericht07.07.2009

Regest

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Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 3 Ta 392/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-07-07

Aktenzeichen: 3 Ta 392/09

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2009:0707.3TA392.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kammer

Normen: ohne

Leitsätze

kein Leitsatz vorhanden

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 04.06.2009 wird kostenpflichtig als unbegründet zurückgewiesen.

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