Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2009-06-24, 12 Sa 336/09

12 Sa 336/09Arbeitsgericht24.06.2009

Regest

Im Falle der erstmaligen Wahl eines Betriebsrats ist der Arbeitgeber nicht schon ab Bekanntgabe des Wahlergebnisses, sondern erst mit Konstituierung des Betriebsrats verpflichtet, diesen zu einer Kündigung anzuhören.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 336/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-06-24

Aktenzeichen: 12 Sa 336/09

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2009:0624.12SA336.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Kammer

Normen: § 102, §§ 21, 26, 29 BetrVG

Leitsätze

Im Falle der erstmaligen Wahl eines Betriebsrats ist der Arbeitgeber nicht schon ab Bekanntgabe des Wahlergebnisses, sondern erst mit Konstituierung des Betriebsrats verpflichtet, diesen zu einer Kündigung anzuhören.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 26.02.2009 wird kostenfällig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

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