12 Sa 336/09•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2009-06-24, 12 Sa 336/09
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2009-06-24, 12 Sa 336/09
12 Sa 336/09Arbeitsgericht24.06.2009
Regest
Im Falle der erstmaligen Wahl eines Betriebsrats ist der Arbeitgeber nicht schon ab Bekanntgabe des Wahlergebnisses, sondern erst mit Konstituierung des Betriebsrats verpflichtet, diesen zu einer Kündigung anzuhören.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 336/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-06-24
Aktenzeichen: 12 Sa 336/09
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2009:0624.12SA336.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: § 102, §§ 21, 26, 29 BetrVG
Leitsätze
Im Falle der erstmaligen Wahl eines Betriebsrats ist der Arbeitgeber nicht schon ab Bekanntgabe des Wahlergebnisses, sondern erst mit Konstituierung des Betriebsrats verpflichtet, diesen zu einer Kündigung anzuhören.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 26.02.2009 wird kostenfällig zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
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