6 Ta 283/09•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2009-05-20, 6 Ta 283/09
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2009-05-20, 6 Ta 283/09
6 Ta 283/09Arbeitsgericht20.05.2009
Regest
./.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 6 Ta 283/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-05-20
Aktenzeichen: 6 Ta 283/09
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2009:0520.6TA283.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 42 Abs. 3 GKG n. F.; § 3 ZPO
Leitsätze
./.
Tenor
Auf die Beschwerde der Rechtsanwälte C. u. a. wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Wesel vom 06.04.2009 wie folgt abgeändert:
Der Gebührenstreitwert für das Verfahren wird auf 19.800,00 €, für den Vergleich auf 31.350,00 € festgesetzt.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.