5 Sa 108/09•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2009-05-14, 5 Sa 108/09
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2009-05-14, 5 Sa 108/09
5 Sa 108/09Arbeitsgericht14.05.2009
Regest
Eine mündliche oder konkludente Einigung über eine befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ist nicht geeignet, die Rechtsfolgen des § 15 Abs. 5 TzBfG auszuschließen (entgegen BAG 20.02.2002 - 7 AZR 668/00 - EzA § 625 BGB Nr. 5).
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 Sa 108/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-05-14
Aktenzeichen: 5 Sa 108/09
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2009:0514.5SA108.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: §§ 14 Abs. 1 und 4, 15 Abs. 5 TzBfG
Leitsätze
Eine mündliche oder konkludente Einigung über eine befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ist nicht geeignet, die Rechtsfolgen des § 15 Abs. 5 TzBfG auszuschließen (entgegen BAG 20.02.2002 - 7 AZR 668/00 - EzA § 625 BGB Nr. 5).
Tenor
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Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 15.12.2008 - 2 Ca 4104/08 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
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Die Revision wird für das beklagte Land zugelassen.
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