11 Sa 1504/08•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2009-04-30, 11 Sa 1504/08
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2009-04-30, 11 Sa 1504/08
11 Sa 1504/08Arbeitsgericht30.04.2009
Regest
Ist in der für ein Kalenderjahr von den Parteien getroffenen Zielvereinbarung deren Nachwirkung für den Fall des Nichtzustandeskommens einer Folgevereinbarung vorgesehen, ist jeglicher Entlastungsnachweis des Arbeitgebers, er habe den Nichtabschluss einer neuen Zielvereinbarung nicht zu vertreten, entbehrlich.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 11 Sa 1504/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-04-30
Aktenzeichen: 11 Sa 1504/08
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2009:0430.11SA1504.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Normen: BGB §§ 280 Abs. 1 und Abs. 3, 283 Satz 1
Leitsätze
Ist in der für ein Kalenderjahr von den Parteien getroffenen Zielvereinbarung deren Nachwirkung für den Fall des Nichtzustandeskommens einer Folgevereinbarung vorgesehen, ist jeglicher Entlastungsnachweis des Arbeitgebers, er habe den Nichtabschluss einer neuen Zielvereinbarung nicht zu vertreten, entbehrlich.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 24.09.2008 - 4 Ca 7771/07 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
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