3 Ta 186/09•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2009-04-09, 3 Ta 186/09
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2009-04-09, 3 Ta 186/09
3 Ta 186/09Arbeitsgericht09.04.2009
Regest
kein Leitsatz vorhanden
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 3 Ta 186/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-04-09
Aktenzeichen: 3 Ta 186/09
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2009:0409.3TA186.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: ohne
Leitsätze
kein Leitsatz vorhanden
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 16.02.2009 wird, soweit dieser nicht bereits durch Beschluss vom 24.03.2009 teilweise abgeholfen worden ist, als unbegründet zurückgewiesen.
Die von der Klägerin zu tragende Gerichtsgebühr wird auf die Hälfte ermäßigt (GebTatbNr. 8614 der Anl. 1 zu § 3 Abs. 2 GKG).
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