Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2009-04-09, 3 Ta 186/09

3 Ta 186/09Arbeitsgericht09.04.2009

Regest

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Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 3 Ta 186/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-04-09

Aktenzeichen: 3 Ta 186/09

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2009:0409.3TA186.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kammer

Normen: ohne

Leitsätze

kein Leitsatz vorhanden

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 16.02.2009 wird, soweit dieser nicht bereits durch Beschluss vom 24.03.2009 teilweise abgeholfen worden ist, als unbegründet zurückgewiesen.

Die von der Klägerin zu tragende Gerichtsgebühr wird auf die Hälfte ermäßigt (GebTatbNr. 8614 der Anl. 1 zu § 3 Abs. 2 GKG).

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