4 TaBV 83/08•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2009-04-01, 4 TaBV 83/08
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2009-04-01, 4 TaBV 83/08
4 TaBV 83/08Arbeitsgericht01.04.2009
Regest
Keine Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für den Abschluss einer Gesamtbetriebsvereinbarung betreffend der Einführung einer Kleiderordnung in den einzelnen Warenhäusern eines Einzelhandelsunternehmens.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 4 TaBV 83/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-04-01
Aktenzeichen: 4 TaBV 83/08
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2009:0401.4TABV83.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: § 50 I BetrVG
Leitsätze
Keine Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für den Abschluss einer Gesamtbetriebsvereinbarung betreffend der Einführung einer Kleiderordnung in den einzelnen Warenhäusern eines Einzelhandelsunternehmens.
Tenor
Der Beschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 15.02.2008 wird abgeändert:
Es wird festgestellt, dass die Gesamtbetriebsvereinbarung Teamdress vom 01.02.2007 sowie die Ergänzungsvereinbarung zu Ziffer 2.5 der Gesamtbetriebsvereinbarung betreffend der Einführung von Teamdress im Sportbereich vom 24.05.2007 unwirksam sind.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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