10 Sa 937/08•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-10-31, 10 Sa 937/08
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-10-31, 10 Sa 937/08
10 Sa 937/08Arbeitsgericht31.10.2008
Regest
Zum Tätigkeitsmerkmal des "selbständigen Reparatur- und Werkzeugschlossers" im Sinne des § 4 Nr. 9 des Lohntarifvertrages für die gewerblichen Arbeitnehmer in der holz- und kunststoffverarbeitenden Industrie Nordrhein
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 10 Sa 937/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-10-31
Aktenzeichen: 10 Sa 937/08
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2008:1031.10SA937.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: § 4 Nr. 9 des Lohntarifvertrages für die gewerblichen Arbeitnehmer in der holz- und kunststoffverarbeitenden Industrie Nordrhein
Leitsätze
Zum Tätigkeitsmerkmal des "selbständigen Reparatur- und Werkzeugschlossers" im Sinne des § 4 Nr. 9 des Lohntarifvertrages für die gewerblichen Arbeitnehmer in der holz- und kunststoffverarbeitenden Industrie Nordrhein
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 21.04.2008 - 3 Ca 3284/07 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
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