7 Sa 314/08•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-10-29, 7 Sa 314/08
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-10-29, 7 Sa 314/08
7 Sa 314/08Arbeitsgericht29.10.2008
Regest
Nimmt ein Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage gegen die vom Betriebserwerber ausgesprochene Kündigung zurück, kann darin unter Berücksichtigung der Gesamtumstände eine Bestätigung des Übergangs seines Arbeitsverhältnisses auf den Erwerber (analog § 144 BGB) gesehen werden, mit der Folge, dass der Arbeitnehmer nicht mehr widersprechen kann.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 7 Sa 314/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-10-29
Aktenzeichen: 7 Sa 314/08
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2008:1029.7SA314.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Normen: § 613 a BGB
Leitsätze
Nimmt ein Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage gegen die vom Betriebserwerber ausgesprochene Kündigung zurück, kann darin unter Berücksichtigung der Gesamtumstände eine Bestätigung des Übergangs seines Arbeitsverhältnisses auf den Erwerber (analog § 144 BGB) gesehen werden, mit der Folge, dass der Arbeitnehmer nicht mehr widersprechen kann.
Tenor
I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 11.12.2007 - 2 Ca 1512/07 lev - wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
III. Die Revision wird zugelassen.
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