Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-10-29, 7 Sa 1306/07

7 Sa 1306/07Arbeitsgericht29.10.2008

Regest

Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages mit einem Betriebserwerber, der dazu dient, dem Arbeitnehmer den Eintritt in eine Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft zu ermöglichen, kann unter Berücksichtigung der Gesamtumstände zu einer Verwirkung des Widerspruchsrechts führen.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 7 Sa 1306/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-10-29

Aktenzeichen: 7 Sa 1306/07

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2008:1029.7SA1306.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Normen: § 613 a BGB

Leitsätze

Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages mit einem Betriebserwerber, der dazu dient, dem Arbeitnehmer den Eintritt in eine Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft zu ermöglichen, kann unter Berücksichtigung der Gesamtumstände zu einer Verwirkung des Widerspruchsrechts führen.

Tenor

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 06.06.2007 - 3 Ca 516/07 lev - wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

III. Die Revision wird zugelassen.

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