7 Sa 1061/07•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-10-29, 7 Sa 1061/07
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-10-29, 7 Sa 1061/07
7 Sa 1061/07Arbeitsgericht29.10.2008
Regest
Schließt ein Arbeitnehmer mit dem Erwerber eines Betriebes einen Aufhebungsvertrag in Kenntnis des Umstandes, dass sein Widerspruchsrecht gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses noch besteht und ist dem Veräußerer der Abschluss des Aufhebungsvertrages bekannt, so kann das Widerspruchsrecht unter Berücksichtigung der Gesamtumstände verwirkt sein.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 7 Sa 1061/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-10-29
Aktenzeichen: 7 Sa 1061/07
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2008:1029.7SA1061.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Normen: § 613 a BGB
Leitsätze
Schließt ein Arbeitnehmer mit dem Erwerber eines Betriebes einen Aufhebungsvertrag in Kenntnis des Umstandes, dass sein Widerspruchsrecht gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses noch besteht und ist dem Veräußerer der Abschluss des Aufhebungsvertrages bekannt, so kann das Widerspruchsrecht unter Berücksichtigung der Gesamtumstände verwirkt sein.
Tenor
I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 19.04.2007 - 1 Ca 1432/06 lev - wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
III. Die Revision wird zugelassen.
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