9 Sa 572/08•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-10-10, 9 Sa 572/08
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-10-10, 9 Sa 572/08
9 Sa 572/08Arbeitsgericht10.10.2008
Regest
Ist die/der Beschäftigte nach dem Bescheid eines Rentenversicherungsträgers teilweise erwerbsgemindert, wird eine Rente jedoch wegen der Höhe des zu berücksichtigenden Einkommens nicht gezahlt, endet das Arbeitsverhältnis nicht nach § 33 Abs. 2 Satz 1 TVöD mit Ablauf des Monats, in dem der Rentenbescheid zugestellt wird.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 9 Sa 572/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-10-10
Aktenzeichen: 9 Sa 572/08
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2008:1010.9SA572.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Normen: § 33 TVöD
Leitsätze
Ist die/der Beschäftigte nach dem Bescheid eines Rentenversicherungsträgers teilweise erwerbsgemindert, wird eine Rente jedoch wegen der Höhe des zu berücksichtigenden Einkommens nicht gezahlt, endet das Arbeitsverhältnis nicht nach § 33 Abs. 2 Satz 1 TVöD mit Ablauf des Monats, in dem der Rentenbescheid zugestellt wird.
Tenor
Die Anträge zu 2) bis 4) werden abgewiesen.
Die erstinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufge-
hoben.
Die Revision wird für die Beklagte wegen der Kostenentscheidung
zugelassen. Im Übrigen wird die Revision nicht zugelassen.
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