3 Ta 506/08•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-09-18, 3 Ta 506/08
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-09-18, 3 Ta 506/08
3 Ta 506/08Arbeitsgericht18.09.2008
Regest
kein Leitsatz
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 3 Ta 506/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-09-18
Aktenzeichen: 3 Ta 506/08
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2008:0918.3TA506.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kammer
Leitsätze
kein Leitsatz
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 17.07.2008 wird kostenpflichtig als unbegründet zurückgewiesen.
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