7 Sa 1198/07•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-08-27, 7 Sa 1198/07
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-08-27, 7 Sa 1198/07
7 Sa 1198/07Arbeitsgericht27.08.2008
Regest
Die Nichterhebung einer Kündigungsschutzklage gegen die von einem Betriebserwerber ausgesprochene Kündigung kann jedenfalls dann nicht als Umstandsmoment im Rahmen der Prüfung, ob das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers verwirkt ist, gewertet werden, wenn dem Veräußerer dieses Umstandsmoment nicht bekannt ist.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 7 Sa 1198/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-08-27
Aktenzeichen: 7 Sa 1198/07
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2008:0827.7SA1198.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Normen: .
Leitsätze
Die Nichterhebung einer Kündigungsschutzklage gegen die von einem Betriebserwerber ausgesprochene Kündigung kann jedenfalls dann nicht als Umstandsmoment im Rahmen der Prüfung, ob das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers verwirkt ist, gewertet werden, wenn dem Veräußerer dieses Umstandsmoment nicht bekannt ist.
Tenor
I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 21.05.2007 - 1 Ca 243/07 lev - wird zurückgewiesen, soweit das Arbeitsgericht festgestellt hat, dass zwischen den Parteien ein Anstellungsverhältnis besteht.
II.Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
III.Die Revision wird zugelassen.
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