Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-08-27, 7 Sa 1198/07

7 Sa 1198/07Arbeitsgericht27.08.2008

Regest

Die Nichterhebung einer Kündigungsschutzklage gegen die von einem Betriebserwerber ausgesprochene Kündigung kann jedenfalls dann nicht als Umstandsmoment im Rahmen der Prüfung, ob das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers verwirkt ist, gewertet werden, wenn dem Veräußerer dieses Umstandsmoment nicht bekannt ist.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 7 Sa 1198/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-08-27

Aktenzeichen: 7 Sa 1198/07

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2008:0827.7SA1198.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Normen: .

Leitsätze

Die Nichterhebung einer Kündigungsschutzklage gegen die von einem Betriebserwerber ausgesprochene Kündigung kann jedenfalls dann nicht als Umstandsmoment im Rahmen der Prüfung, ob das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers verwirkt ist, gewertet werden, wenn dem Veräußerer dieses Umstandsmoment nicht bekannt ist.

Tenor

I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 21.05.2007 - 1 Ca 243/07 lev - wird zurückgewiesen, soweit das Arbeitsgericht festgestellt hat, dass zwischen den Parteien ein Anstellungsverhältnis besteht.

II.Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

III.Die Revision wird zugelassen.

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