5 Sa 513/08•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-08-07, 5 Sa 513/08
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-08-07, 5 Sa 513/08
5 Sa 513/08Arbeitsgericht07.08.2008
Regest
Die Einmalzahlung gemäß Abschnitt III a der Anlage 1 zu den AVR steht auch Auszubildenden nach Anlage 7 zu den AVR zu.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 Sa 513/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-08-07
Aktenzeichen: 5 Sa 513/08
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2008:0807.5SA513.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: AVR "Caritas"
Leitsätze
Die Einmalzahlung gemäß Abschnitt III a der Anlage 1 zu den AVR steht auch Auszubildenden nach Anlage 7 zu den AVR zu.
Tenor
1)Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Ar- beitsgerichts Duisburg vom 28.02.2008 – 1 Ca 82/08 –
abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 450,-- € brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2007 zu zahlen.
2)Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
3)Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
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