Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-08-07, 5 Sa 513/08

5 Sa 513/08Arbeitsgericht07.08.2008

Regest

Die Einmalzahlung gemäß Abschnitt III a der Anlage 1 zu den AVR steht auch Auszubildenden nach Anlage 7 zu den AVR zu.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 Sa 513/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-08-07

Aktenzeichen: 5 Sa 513/08

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2008:0807.5SA513.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: AVR "Caritas"

Leitsätze

Die Einmalzahlung gemäß Abschnitt III a der Anlage 1 zu den AVR steht auch Auszubildenden nach Anlage 7 zu den AVR zu.

Tenor

1)Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Ar- beitsgerichts Duisburg vom 28.02.2008 – 1 Ca 82/08 –

abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 450,-- € brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2007 zu zahlen.

2)Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3)Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.

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