15 Sa 508/08•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-08-07, 15 Sa 508/08
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-08-07, 15 Sa 508/08
15 Sa 508/08Arbeitsgericht07.08.2008
Regest
kein Leitsatz vorhanden
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 15 Sa 508/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-08-07
Aktenzeichen: 15 Sa 508/08
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2008:0807.15SA508.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Kammer
Normen: ohne
Leitsätze
kein Leitsatz vorhanden
Tenor
Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 29.02.2008 - 5 Ca 2820/07 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt insgesamt neu gefasst:
1.Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger 15,05 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 17.09.2007 zu zahlen.
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Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 28 % und das beklagte Land zu 72 %; die Kosten der Berufung tragen der Kläger zu 27 % und das beklagte Land zu 73 %.
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Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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